Ihr Browser unterstützt nicht alle Funktionen der Website. Bitte verwenden Sie einen aktuellen Browser (z.B. Chrome, Edge, Firefox).
Next.Gen.Wind Banner 1 Next.Gen.Wind Banner 2

Dieses Projekt wird durch den Innovationsfonds der Europäischen Union unter der Fördervereinbarung Nr. 101191121 gefördert.

Next.Gen.Wind

Next-Generation-Wind-Powertrain-Produktion für Europas Energiewende

Next.Gen.Wind schafft industrielle Fertigungskapazitäten für erneuerbare Energien zur Herstellung von Antriebssträngen der nächsten Generation für Multi-Megawatt-Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen. Diese Schlüsselkomponenten wandeln die Rotorbewegung in elektrische Energie um und sind leistungsstärker, effizienter und ressourcenschonender ausgelegt als heutige Lösungen.

Zentrale Merkmale

  •  Kompaktes, vollständig integriertes Design zur Reduzierung von Gewicht und Materialeinsatz
  • Bis zu 99,82 % geringere relative Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Referenzszenario
  • Deutlich reduzierter Einsatz kritischer Rohstoffe (Kupfer, Seltene Erden)
  • Nachhaltig konzipierter Produktionsstandort mit direktem Wasserzugang
  • Spezialisierte Prüfstände zur Validierung kompletter Antriebsstränge unter Volllast

Next.Gen.Wind unterstützt die Erreichung der EU-Ziele im Bereich erneuerbarer Energien und trägt dazu bei, bestehende Kapazitätsengpässe in der Lieferkette der Windenergie bis zum Ende des Jahrzehnts zu schließen.

Projektstatus

Die Fördervereinbarung mit der European Climate, Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) wurde unterzeichnet, und das Projekt ist offiziell gestartet.
Meilensteine, Projektupdates und öffentlich zugängliche Materialien werden auf dieser Seite veröffentlicht.

Projektleitung

Flender GmbH
Alfred-Flender-Straße 77
46395 Bocholt
Deutschland 

Kontakt

Für projektbezogene Anfragen:
doris.bush@flender.com

Haftungsausschluss

Gefördert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen spiegeln jedoch ausschließlich die der Autorinnen und Autoren wider und nicht notwendigerweise die der Europäischen Union oder der CINEA. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können hierfür verantwortlich gemacht werden.